Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Sachsen unterliegt ein Besuch bei uns ab sofort den 2G Bestimmungen.
Wir benötigen damit von euch einen Impfnachweis oder einen maximal 6 Monate alten Genesenennachweis.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahren.

Solltet Ihr ein Gruppenevent / eine Firmenfeier bei uns gebucht haben, oder dieses vorhaben, kontaktiert uns zu den Regelungen gerne in unseren Bürozeiten unter der Woche 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 034205 – 42530.