Corona – Maßnahmen

Maskenpflicht in Innenräumen

(ab Inzidenz über 10) – außer am Tisch / im Kart

Mindestabstand 1,50m in Innenräumen

Kontakterfassung (ab Inzidenz über 35)

3G – Regeln (ab Inzidenz über 35):

Der Besuch unseres Freizeitzentrums & Restaurants ist dann nur unter Einhaltung der 3G-Regeln und damit unter Vorlage einer der folgenden Nachweise in Verbindung mit einem Ausweisdokument möglich:

– Geimpftennachweis

– Genesenennachweis (min. 28 Tage alt, max. 6 Monate alt)

– Nachweis über einen negativen Corona Antigen-Schnelltest (nicht älter   als 24 Stunden)

– Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

– Antigen-Schnelltest mitbringen und unter Aufsicht eines Sax Racing –

Mitarbeiters durchführen

Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Tests im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Vorlage des Schülerausweises ab 15 dient als Nachweis). Dies gilt auch während der Ferien und ebenso für Schüler aus anderen Bundesländern.